Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist nicht ausweisbar: Was tun?
Vadim Losch
Account manager
Aktualisiert am
Unternehmen können die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt.) genannt, auf Ihre Einkäufe in der Regel als Vorsteuer geltend machen und sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung abrechnen. Doch manchmal kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden. Wann dies der Fall ist und wie Sie dann handeln sollten, erfahren Sie auf Mooncard.
Inhalt
Wann wird die nicht ausweisbare Mehrwertsteuer zum Problem?
Für Privatkunden ist es unerheblich, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung die Mehrwertsteuer enthält oder nicht – für sie zählt lediglich der Endpreis. Bei Unternehmen, aber auch bei Selbstständigen und Vereinen, die nicht von der Kleinunternehmerregelung profitieren, ist dies dagegen anders. Schließlich können Sie die Umsatzsteuer von ihren Betriebs- und Materialkosten absetzen. Dies bedeutet konkret, dass sie 19 bzw. 7 Prozent des gezahlten Preises als Vorsteuer geltend machen können und so vom Staat zurückerhalten.
Hinweis: Wer als Unternehmen oder Verein von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Vorsteuer nicht geltend machen. Für ihn spielt also die Ausweisung der Mehrwertsteuer keine Rolle.
Wann ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar?
Jede Ware oder Dienstleistung wird in Deutschland mit der Umsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent belegt. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen, wobei man dann von der Umsatzsteuerbefreiung spricht (z. B. für Kleinunternehmer, bestimmte Produkte, Vermietung von Grundstücken usw.).
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist. Hier zeigen wir Ihnen, welche Gründe es dafür geben kann.
Kauf von Kleinunternehmen
Wer Produkte oder Dienstleistungen von Kleinunternehmen kauft, bekommt eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Dies hat zur Folge, dass Sie diese auch nicht abrechnen können.
Privatpersonen als Verkäufer
Gleiches gilt im Prinzip auch bei Privatpersonen. Sobald in der Objekthistorie eine Privatperson Eigentümer des Objektes war, kann keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen werden, da diese bereits vereinnahmt wurde. Eine erneute Ausweisung ist also nicht möglich.
Tipp: Bei Autohändlern, die gebrauchte Wagen verkaufen, wird die Differenzbesteuerung angewendet. Hier wird die Umsatzsteuerung nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis fällig.
Kauf im Ausland
Wer eine Dienstleistung im Ausland kauft oder dort eine Ware konsumiert, zahlt die ausländische Umsatzsteuer, die nicht als Vorsteuer abziehbar ist. Allerdings kann man sich die ausländische Umsatzsteuer eventuell anderweitig zurückerstatten lassen.
Bei der Einfuhr von Objekten aus dem Ausland muss eventuell die Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll gezahlt werden. Diese kann man wiederum von der Vorsteuer zurückholen. In jedem Fall sollte man hier die verschiedenen Länderabkommen beachten.
Was sollte man bei der Abrechnung der Umsatzsteuer beachten?
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen mit einer Rechnung, in der die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, kaufen, können Sie als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen die Mehrwertsteuer abrechnen. Allerdings müssen Sie dazu einigen Aufwand betreiben und eine gute Buchführung organisieren.
Achten Sie darauf, dass die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist. Zudem müssen Sie alle Belege gut aufbewahren und eine monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Diese ist fristgerecht zum 10. Werktag des Folgemonats abzugeben, andernfalls droht ein Verspätungszuschlag. Um jeweils einen Monat mehr an Zeit zu gewinnen, können Sie jedoch eine Dauerfristverlängerung beantragen.
Dennoch müssen Sie sich regelmäßig mit der Umsatzsteuer beschäftigen und alle Einnahmen sowie Ausgaben sauber abrechnen. Wer Fehler macht, muss mit hohen Strafen rechnen und kann in gravierenden Fällen sogar der Steuerhinterziehung angeklagt werden. Bemerken Sie Ihre Fehler selbst, sollten Sie daher schnell handeln und Ihre Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren.
Wer dagegen wartet und fehlerhafte Angaben macht, muss mit einer Sonderprüfung rechnen. Diese kann auch bei verdächtig hohen Investitionen, unglaubhaften Zahlen oder einfach zur Kontrolle eingeleitet werden. Da bei der Sonderprüfung alle Belege zur Umsatz- und Vorsteuer genau unter die Lupe genommen werden, sollte man alle Unterlagen stets gut archivieren.
Die Umsatzsteuer mit Mooncard effizient abrechnen
Betriebskosten abzurechnen und zu belegen ist nicht einfach, aber Mooncard bietet eine effiziente Lösung für jede Art von Unternehmen. Mit der Corporate card können alle Ausgaben direkt über das Unternehmen oder den Verein abgerechnet werden und Mitarbeiter müssen keine Vorzahlungen leisten. Gleichzeitig werden sie dazu aufgefordert, Belege zu fotografieren. Auf diese Weise gehen keine Rechnungen mehr verloren und die Buchhaltung wird optimiert. Dank der Algorithmen wird zudem die gültige Umsatzsteuer berechnet und die Erstellung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung deutlich vereinfacht.
Wenn Sie mehr über die effiziente Lösung von Mooncard erfahren möchten, buchen Sie hier Ihre unverbindliche Demo.
Vadim Losch
Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.