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Die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren: So machen Sie es richtig
Vadim Losch
Account manager
Aktualisiert am
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung sollten keine Fehler gemacht werden, denn dies könnte als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dennoch reagieren Steuerberater meist relativ gelassen, wenn Korrekturen an der Umsatzsteuervoranmeldung vorgenommen werden müssen. Wichtig ist, dass die Korrektur sich auf eine gute Buchhaltung verlassen kann. Wir geben Ihnen Tipps, auf die Sie beim Korrigieren der Umsatzsteuervoranmeldung unbedingt achten sollten. Lesen Sie mehr auf Mooncard.
Inhalt
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss von allen Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Dabei werden die vom Unternehmen eingenommenen Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abgeführt. Gleichzeitig können Betriebsausgaben in Form der Vorsteuer gegengerechnet und so abgesetzt werden.
Ausgenommen von der Umsatzsteuervoranmeldung sind Unternehmen mit einer Umsatzsteuerbefreiung (z. B. Kleinunternehmen) sowie Unternehmen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuerzahllast von unter 1.000 Euro vorwiesen und bereits im dritten Jahr tätig sind. Letztere müssen lediglich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung tätigen, während dies für Kleinunternehmen völlig entfällt.
Tipp: In unseren Artikeln erfahren Sie, wie Sie die Umsatzsteuer richtig ausweisen und was Sie machen müssen, wenn sie nicht ausweisbar ist.
Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung
- 18 Abs. 1 und Abs. 2 UStG regelt die Vorschriften und Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung. Neben der Pflicht der monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung müssen Unternehmen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Hier werden die einzelnen Voranmeldungen noch einmal zusammengefasst und die Jahressteuerschuld ermittelt. Da bei der Umsatzsteuervoranmeldung strenge Fristen vorgegeben werden, kann es schnell zu Fehlern kommen. Diese sollte man dann unbedingt über das Elster-Portal korrigieren.
Häufige Fehlerquellen
Das Steuersystem ist komplex und für die Erhebung der Umsatzsteuer sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Da kommt es schnell zu Fehlern, wenn keine sorgfältige Verwaltung vorgenommen wird. Dies sind die häufigsten Fehlerquellen:
- falsche oder vergessene Buchungen in der Buchhaltung
- Fehler in der Rechnungsstellung
- falscher Umsatzsteuersatz
- klassische Zahlendreher
Es kann zudem vorkommen, dass das Finanzamt eine Rechnung nicht anerkennt, weil Pflichtangaben fehlen. Ein sauberes Arbeiten ist also bei jedem Schritt der Buchhaltung wichtig. Sowohl Betriebsausgaben, die als Vorsteuer geltend gemacht werden können, sowie eigene Rechnungen müssen korrekt erstellt, archiviert und abgerechnet werden.
Mit der Nutzung von automatischen Buchhaltungssoftwarelösungen kann man viele Fehler von Vornherein vermeiden. Werden dennoch Fehler entdeckt, sollten sie so schnell wie möglich korrigiert werden. Dafür gibt es keine offizielle Frist, denn manche Fehler werden erst spät entdeckt. Das Finanzamt gibt jedoch vor, dass nach dem Erkennen einer Falschbuchung gehandelt werden muss.
Gut zu wissen
Die Folgen einer nachträglichen Korrektur
Seit der Änderung des Steuergesetzes im Jahr 2011 wurde es mit dem sogenannten Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft. Demnach wird eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige bewertet.
Bei der Korrektur ist es daher äußerst wichtig, dass alle Angaben vollständig und inhaltlich richtig sind. Kurzfristige Verspätungen bei der Abgabe oder geringfügige Abweichungen in den Beträgen gelten zwar nicht als strafbar, aber es kann sich der Verdacht auf Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung ergeben.
Entdeckt das Finanzamt Fehler, kann es schnell zu einer Sonderprüfung kommen. Darauf sollte man mit einer fehlerfreien bzw. korrigierten Buchhaltung vorbereitet sein.
Fehler korrigieren
Im Prinzip ist die Korrektur einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung nicht schwer und über das Elster-Onlineformular schnell erledigt, insofern die richtigen Daten aus der Buchhaltung vorliegen.
Wichtig ist, zu beachten, dass eine Korrektur auf den richtigen Zeitraum bezogen wird. So darf eine Nachzahlung nicht etwa im folgenden Zeitraum zugeordnet werden. Vielmehr muss klar ersichtlich sein, in welchem Zeitraum der Fehler geschehen ist.
Die weitgehend selbsterklärende Menüführung des Elsterformulars machen Korrekturen recht einfach. So gehen Sie vor:
- Wählen Sie das Online-Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung.
- Tragen Sie eine „1“ in Feld 10 der Kopfzeile „berichtigte Anmeldung“ ein.
- Geben Sie den betreffenden Zeitraum an.
- Füllen Sie das Formular mit den korrekten Angaben aus.
- Schicken Sie das Formular nach einer letzten Prüfung auf Richtigkeit ab.
Die eigentliche Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung ist also recht einfach durchzuführen und erfolgt komplett online. Allerdings benötigt man für die richtigen Angaben zur eingenommenen Umsatzsteuer sowie zur abziehbaren Vorsteuer eine genaue und fehlerfreie Buchhaltung. Hier kann eine entsprechende Software eine gute Hilfe darstellen.
Nutzen Sie die Vorteile effizienter Buchhaltungssoftware
Die Steuersoftware von Mooncard ermöglicht, dass Rechnungen und Quittungen auch nachträglich noch ganz einfach hochgeladen werden können. Mithilfe der Algorithmen werden die Belege automatisch auf ihre Richtigkeit geprüft und Pflichtangaben abgerufen. So kann eine Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung ganz einfach durchgeführt werden.
Gut zu wissen
Auch Selbstständige und Vereine müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, wenn sie nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. In unseren entsprechenden Artikeln finden Sie Tipps, wie sie die Ihre Umsatzsteuer richtig abrechnen und wann es sich lohnt, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen.
Fehler vermeiden: Die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung mit Mooncard
Mit der automatischen Verwaltungslösung von Mooncard können Sie alle Ihre Ausgaben leicht und zeitnah abrechnen und archivieren. Gleichzeitig bietet Mooncard eine praktische Zahlkarte, mit der Sie weltweit Ihre Betriebsausgaben bezahlen können. Wird diese genutzt, fordert das System Ihre Mitarbeiter automatisch dazu auf, Belege zu fotografieren. Damit gehen keine Belege mehr verloren, alle Pflichtangaben werden automatisch abgerufen und der korrekte Mehrwertsteuersatz ausgewiesen.
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Vadim Losch
Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.