Mehrwertsteuer
Die vereinnahmte Umsatzsteuer: Welchen Unterschied gibt es zur abzugsfähigen Mehrwertsteuer?
Vadim Losch
Account manager
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Fast jeder Freiberufler und fast jedes Unternehmen (außer Kleinunternehmen) unterliegt der Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt.). Diese indirekte Verbrauchssteuer wird den Kunden auf erworbene Produkte oder erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Gewerbetreibende sind dafür verantwortlich, Steuern auf steuerpflichtige Transaktionen zu erheben und diese dann bei den Steuerbehörden zu deklarieren. Was ist der Unterschied zwischen abzugsfähiger Mehrwertsteuer und erhobener Mehrwertsteuer? Wann wird die Mehrwertsteuer erhoben? Wie wird die erhobene Mehrwertsteuer berechnet? Alle Antworten von Mooncard.
Inhalt
Wie funktioniert die Mehrwertsteuer für ein Unternehmen?
Die Mehrwertsteuer gehört zur Kategorie der indirekten Steuern. Anders als die Grundsteuer oder die Einkommensteuer wird diese Steuer nicht direkt von den Steuerbehörden erhoben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Preis der ihr unterliegenden Produkte und Dienstleistungen aufgeschlagen und zunächst vom Unternehmen vereinnahmt. Die vereinnahmte Umsatzsteuer wird anschließend an den Staat abgeführt. Nur wenige Waren und Dienstleistungen sind davon ausgenommen, wie etwa Dienstleistungen von Ärzten und Kleinunternehmen.
Um zu vermeiden, dass ein Gut während aufeinanderfolgender Vorgänge mehrmals besteuert wird, hat der Staat ein System der Rückerstattung für die von den Unternehmen gezahlte Mehrwertsteuer eingeführt. Es ermöglicht ihnen, die Umsatzsteuer, die sie auf ihre gewerblichen Einkäufe gezahlt haben (dann Vorsteuer genannt), von den an die Steuerbehörden zu zahlenden Beträgen abzuziehen. Die Umsatzsteuer trägt letztlich nur der Endverbraucher.
Eingezogene und abzugsfähige Mehrwertsteuer: Was sind die Unterschiede?
Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist der Betrag der erhobenen Mehrwertsteuer auf die von den Unternehmen getätigten Verkäufe. Sie muss an das Finanzamt gezahlt werden. Berechnet wird sie anhand des Mehrwertsteuersatzes. Dieser beträgt in der Regel 19 Prozent, für einige Produkte und Dienstleistungen wird jedoch der ermäßigte Satz von 7 Prozent angewendet.
Der Kunde eines Unternehmens zahlt also den auf einer Rechnung ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer an das Unternehmen. Für das Unternehmen stellt jedoch nur der Preis ohne Mehrwertsteuer seinen eigenen Umsatz dar. Der Anteil der erhobenen Mehrwertsteuer (Verkaufspreis inkl. MwSt. – Preis ohne MwSt.) geht an den Staat.
Die abzugsfähige Mehrwertsteuer bezieht sich auf den Mehrwertsteuerbetrag, der einem Unternehmen in Rechnung gestellt wird, wenn es eine Ware oder eine für seine Tätigkeit notwendige Dienstleistung (z. B. Übernachtung, Mahlzeiten, Taxi, Parkgebühren während Dienstreisen) kauft. Die Höhe der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer wird in der Mehrwertsteuererklärung angegeben. Sie errechnet sich durch Abzug des Kaufpreises inkl. MwSt. vom Preis ohne MwSt.
Hinweis: Bei der Mehrwertsteuererstattung im Ausland sind besondere Vorschriften zu beachten.
Welche Mehrwertsteuer muss das Unternehmen zahlen?
Die vom Unternehmen geschuldete Mehrwertsteuer stellt die Differenz zwischen der erhobenen Mehrwertsteuer und der abzugsfähigen Mehrwertsteuer dar. Dieser Betrag ist an den Staat abzuführen. Die zu entrichtende bzw. auszuzahlende MwSt. wird wie folgt berechnet:
Geschuldete MwSt. = eingezogene MwSt. – abzugsfähige MwSt.
Ist der sich ergebende Mehrwertsteuerbetrag positiv, muss das Unternehmen den Betrag an das Finanzamt abführen. Ist der Betrag negativ, wird dem Unternehmen die Mehrwertsteuer gutgeschrieben.
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Vadim Losch
Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.