Mehrwertsteuer
Innergemeinschaftlicher Erwerb: Die Umsatzsteuer in Europa abrechnen
Vadim Losch
Account manager
Aktualisiert am
Die Erstattung der abzugsfähigen Mehrwertsteuer ist für die meisten Unternehmen ein wichtiges Thema. Wenn Ihr Unternehmen im Ausland handelt, haben Sie möglicherweise einen verborgenen Schatz zu entdecken!
Das Verständnis der Funktionsweise der Mehrwertsteuer ist unerlässlich, um den daraus resultierenden Verpflichtungen nachzukommen und von den Erstattungen zu profitieren, auf die Sie Anspruch haben.
Ob in Deutschland oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Bedeutung der Erstattung ist gleich, aber die Bedingungen variieren. Wir zeigen Ihnen daher, wie die Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer funktioniert.
Inhalt
Was ist die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer?
Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer vom Erwerber bezahlt. Der Satz wird gemäß dem Mehrwertsteuersatz des Landes angewendet, in dem die Transaktion ausgeführt wird.
Diese ist jedoch, genau wie die Mehrwertsteuer in Deutschland, für den Erwerber unter Umständen abzugsfähig und kann zu einer Erstattung führen.
Jedes in einem Mitgliedstaat umsatzsteuerpflichtige Unternehmen hat eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei der es sich um eine von den Steuerbehörden vergebene individuelle Identifikationsnummer handelt. Sie hat die Besonderheit, einzigartig, unveränderlich und national zu sein. In Deutschland besteht sie aus dem DE-Code und einer 9-stelligen Nummer.
Um diese Kennung zu erhalten, muss sich das Unternehmen auf das Elster-Online-Formular begeben. Die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann man auf der Website der Europäischen Kommission überprüfen.
Wie funktioniert die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union stets eine Verbrauchssteuer, die vom Verkäufer erhoben und an den Staat abgeführt wird. Während die Funktionsweise gleich ist, gibt es bei den für die verschiedenen Waren und Dienstleistungen angewandten Steuersätzen Unterschiede.
Genauso wie ein Unternehmen eine Rückerstattung seiner Mehrwertsteuer in Deutschland über die Umsatzsteuervoranmeldung beantragen kann, kann es eine Rückerstattung dieser Steuer beantragen, falls es die Mehrwertsteuer eines anderen Landes der Europäischen Union bezahlt hat. Dies erfolgt allerdings über ein anderes Verfahren, das sogenannte Umsatzsteuervergütungsverfahren.
Bedingungen für die Erstattung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer
Um die im EU-Ausland gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, müssen folgende Bedingungen vorliegen:
- Das Unternehmen muss in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sein.
- Das Unternehmen darf in dem Land, in dem es den Antrag auf das Umsatzsteuervergütungsverfahren stellt, nicht steuerlich registriert sein.
- Das Unternehmen darf in dem jeweiligen Land keine steuerbaren Umsätze im Vergütungszeitraum getätigt haben.
Unternehmen, die keine Umsatzsteuer bezahlen und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Umsatzsteuer nicht zurückfordern.
Zudem gibt es unterschiedliche Bedingungen bezüglich der Art der Ausgaben. Hier gilt, dass Steuerpflichtige grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung von Mehrwertsteuerbeträgen haben, die für ortsansässige Steuerpflichtige abzugsfähig sind.
Was ist zu tun, um die Erstattung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer zu erhalten?
Bevor Sie eine Rückerstattung beantragen, stellen Sie sicher, dass die Mehrwertsteuer für den betreffenden Artikel erstattungsfähig ist. Dazu müssen Sie die Gesetzgebung des Landes konsultieren, in dem die Transaktion durchgeführt wurde.
Deutsche Unternehmen können die Umsatzsteuer aus einem anderen EU-Mitgliedsland über einen elektronischen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zurückfordern. Dabei müssen Sie beachten, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln für das Verfahren haben können. So kann es zum Beispiel unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Sprache geben. In Polen, Rumänien und der Slowakei müssen die Anträge daher in deren Landessprache abgefasst werden. Auch bei den Vorschriften zu den elektronischen Kopien der Originalrechnungen gibt es Unterschiede. Oft müssen Kopien erst beim Erreichen eines Schwellenwertes mitgesendet werden.
Laut § 18g Umsatzsteuergesetz (UStG) muss der Antrag zur Umsatzsteuervergütung elektronisch über das BZSt-Portal übermittelt werden. Dafür ist zuvor eine Authentifizierung notwendig.
Fristen und Mindestbeträge
Die Höhe der erstattungsfähigen Umsatzsteuer muss der Antragsteller selbst berechnen. Erstattungsfähig sind Anträge erst, wenn Sie einen Betrag von mindestens 50 Euro pro Kalenderjahr betragen.
Unternehmen können auch einen vierteljährlichen Antrag stellen. Dann ist ein Vergütungsbetrag von mindestens 400 Euro erforderlich.
Anträge sind bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen. Für eine Rechnung aus dem Jahr 2022 muss der Antrag also bis zum 30. September 2023 beim BZSt eingehen.
Reverse-Charge-System
Achtung, nicht alle Rechnungen enthalten eine Mehrwertsteuer. Leistungserbringer können Rechnungen für ausländische Unternehmen ohne Mehrwertsteuer schreiben und auf das sogenannte Reverse-Charge-System verweisen. Laut §13b UstG gilt seit dem 1. Januar 2010 grundsätzlich, dass Leistungen für Unternehmen dort steuerbar sind, wo die Leistung erbracht wurde. Daher müssen deutsche Unternehmer Warenlieferungen aus dem Ausland in Deutschland versteuern.
Eine Lieferung – egal ob Waren oder Dienstleistungen – aus dem EU-Ausland wird als „innergemeinschaftliche Lieferung“ bezeichnet und dies muss so auch auf der Rechnung stehen. Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und das deutsche Unternehmen berechnet anhand des deutschen Umsatzsteuersatzes den Betrag, den es an das Finanzamt abführen muss. Diesen Betrag kann es dann als Vorsteuer geltend machen.
Wichtig bei solchen Transaktionen ist, dass beide Vertragspartner eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen und diese auf der Rechnung aufgeführt wird.
Mooncard und innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer
Die Mooncard-Lösung besteht aus zwei Hauptelementen: einer Zahlungskarte und einer Verwaltungslösung.
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EU-Mitgliedsland | Regelsatz | Ermäßigt | Stark ermäßigt | Zwischensatz |
---|---|---|---|---|
Belgien | 21 | 6/12 | - | 12 |
Bulgarien | 20 | 9 | - | - |
Dänemark | 25 | - | - | - |
Estland | 20 | 9 | - | - |
Griechenland | 24 | 6/13 | - | - |
Finnland | 24 | 10/14 | - | - |
Frankreich | 20 | 5,5/10 | 2,1 | - |
Irland | 23 | 9/13,5 | 4,8 | 13,5 |
Italien | 22 | 5/10 | - | - |
Kroatien | 25 | 5/13 | - | - |
Litauen | 21 | 5/9 | - | - |
Luxemburg | 17 | 8 | 3 | 14 |
Lettland | 21 | 12/5 | - | - |
Malta | 18 | 5/7 | - | - |
Niederlande | 21 | 9 | - | - |
Österreich | 20 | 10/13 | - | 13 |
Polen | 23 | 5/8 | - | - |
Portugal | 23 | 6/13 | - | 13 |
Rumänien | 19 | 5/9 | - | - |
Schweden | 25 | 6/12 | - | - |
Slowakei | 20 | 10 | - | - |
Slowenien | 22 | 5/9,5 | - | - |
Spanien | 21 | 10 | 4 | - |
Tschechien | 21 | 10/15 | - | - |
Ungarn | 27 | 5/18 | - | - |
Zypern | 19 | 5/9 | - | - |
Gut zu wissen
Wann hat Großbritannien Europa verlassen?
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Seitdem gilt es als Drittstaat.
Die Erstattung der Mehrwertsteuer in Europa optimieren
Wer viel im Ausland unterwegs ist, muss sich gut mit den verschiedenen Steuersätzen und Vorschriften auskennen, um eine korrekte Abrechnung durchführen zu können. Die Corporate card von Mooncard optimiert das Management Ihrer Geschäftsausgaben in Deutschland wie im Ausland, denn Sie erleichtert die Erstattung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer, den Abzug ausländischer Mehrwertsteuer sowie die Umkehrung der Mehrwertsteuer.
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Vadim Losch
Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.