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Die Umsatzsteuer bei Reisekosten: Was gilt es zu beachten?
Vadim Losch
Account manager
Aktualisiert am
Die Umsatzsteuer ist vielen auch als Mehrwertsteuer bekannt, denn sie besteuert den Mehrwert von Leistungen und Lieferungen eines Anbieters. Im Normalfall beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt jedoch der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Da die Umsatzsteuer den Endverbraucher belastet, der die erworbene Leistung bzw. die Ware konsumiert, wird sie auch als Verbrauchsteuer betrachtet. Welche Steuern bei der Reisekostenabrechnung noch zu beachten sind, erfahren Sie hier.
Inhalt
Umsatzsteuer bei Reisekosten ausweisen
Die verschiedenen Reisekosten (Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten) unterliegen teilweise dem vollen, teilweise dem ermäßigten Steuersatz. Bei der Abrechnung müssen diese also getrennt ausgewiesen werden.
Umsatzsteuer auf Hotelrechnungen
Da bei einem Hotelaufenthalt oft verschiedene Leistungen genutzt werden, kann dies auch die Hotelrechnung betreffen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, dass Leistungen getrennt in der Rechnung aufgeführt werden. So darf zum Beispiel eine Übernachtung mit Frühstück nicht pauschal in einem Betrag abgerechnet werden, denn für beide Leistungen gelten unterschiedliche Steuersätze.
Während die Übernachtung nur mit 7 % besteuert wird, gilt für das Frühstück ein Steuersatz von 19 %.
Nebenleistungen, die ebenfalls mit 7 % besteuert werden, also nicht getrennt ausgewiesen werden müssen, sind z. B:
- Ausstattung der Zimmer mit Fernseher, Radio, Telefon, Zimmersafe usw.
- Nutzung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln,
- Bereitstellung von Körperpflegeutensilien, Schuhputz- und Nähzeug
- Stromanschluss
- Reinigung
- Weckdienst
Dagegen müssen u. a. folgende Leistungen mit 19 % besteuert werden:
- Verpflegung (Frühstück, Halb- oder Vollpension, All-inclusive)
- Nutzung von Telefon, Internet und Pay-TV
- Minibar
- Wellness- und Schwimmbadnutzung
- Transporte
- Parkgebühren
- Sportgeräteverleih und Ausflüge
Hinweis: Für Stornokosten wird keine Umsatzsteuer erhoben, da sie einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.
Während der Hotelier bei Privatpersonen nicht verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen, muss er dies für Unternehmen innerhalb von sechs Monaten tun.
Gut zu wissen
Weiterberechnung von Reisekosten an Kunden
Nach Absprache mit den Kunden ist es für Selbstständige und Berater möglich, Reisekosten an die Kunden weiterzuberechnen. Die Ausweisung der Umsatzsteuer für alle Kostenpunkte der Rechnung ist dabei besonders wichtig.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf Mooncard.
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Hier finden Sie weitere Artikel zum Thema :
- Mehr über die Reisekostenabrechnung für den öffentlichen Dienst
- für behinderte Menschen können Sie hier lesen.
Vadim Losch
Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.