Buchhaltung

Wie finden Sie Ihre Steuerklasse heraus?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Eine lückenlose Buchhaltung und das fristgerechte Zahlen von Steuern machen einen großen Teil der Arbeit von selbstständigen Unternehmern aus. Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, kommen einige Steuern auf Sie zu. Die Lohnsteuer betrifft Sie dann allerdings nicht mehr.

Sie finden Ihre aktuelle Steuerklasse auf Ihrer Gehaltsabrechnung, wenn Sie einem Angestelltenverhältnis nachgehen. Sollten Sie Zweifel haben, können Sie einfach direkt beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

Mooncard erklärt Ihnen, welche unterschiedlichen Steuerklassen es in Deutschland für Arbeitnehmer gibt und warum Freiberufler, Selbstständige oder Kleinunternehmer keine Steuerklasse haben.

Inhalt

Wozu dienen Steuerklassen?

 

 

Arbeitnehmer werden durch die Steuerklassen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Es gibt sieben Steuerklassen, die unterschiedliche Lebensverhältnisse berücksichtigen sollen. Die Höhe der Lohnsteuer wird von Ihrer Steuerklasse bestimmt. Zu den Lebensumständen, die berücksichtig werden, zählen:

  • Personenstand: ledig, verheiratet oder geschieden?
  • Eventuelle Einkünfte des Lebenspartners
  • Müssen Kinder versorgt werden? Falls ja, wie viele?
  • Werden die Kinder allein versorgt?
  • Gibt es einen zweiten Job?

Diese unterschiedlichen Aspekte haben eine Auswirkung auf die Steuerlast von Selbstständigen und Angestellten. Darum werden Sie bei der Steuererklärung einbezogen. Für Angestellte werden diese unterschiedlichen Belastungen in Steuerklassen „übersetzt“.

Die verschiedenen Klassen stehen aber nicht für unterschiedliche Steuersätze. Sie bestimmen die unterschiedlichen Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Je nach Steuerklasse ändert sich dieser Betrag. Es gibt allerdings einen Grundfreibetrag, der sich jährlich ändert. Wer nachträglich eine freiwillige Steuererklärung einreichen möchte, kann sich an der nachfolgenden Tabelle orientieren. Dies ist bis zu vier Jahre lang möglich.

 

Steuerjahr Grundfreibetrag
2018 9.000 EUR
2019 9.168 EUR
2020 9.408 EUR
2021 9.744 EUR
2022 10.347 EUR

 

Steuerklassen von Angestellten

 

 

Angestellte haben bei der Steuererklärung eine Sorge weniger. Mit der monatlichen Gehaltsabrechnung werden Steuern und Versicherungen automatisch berechnet und abgezogen. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Lohnsteuer an die Lebensumstände angepasst ist. Mit Ihrer Zahlung sind alle Forderungen erfüllt. Damit Änderungen dieser Umstände nicht direkt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen, gibt der Arbeitnehmer beim Finanzamt seine Steuerklasse an.

 

 

Steuerklasse 1 – Alleinstehende

 

 

Die Standard-Steuerklasse gilt für ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer. Am Anfang unseres Berufslebens sind wir also meistens in der Steuerklasse 1. Wenn man dauerhaft getrennt von seinem Ehepartner lebt oder wenn sich der Ehepartner dauerhaft im Ausland aufhält, fällt man ebenfalls in diese Steuerklasse. Der jährliche Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird, beträgt 10.347 EUR (Stand 2022). Der Betrag wurde im Februar 2022 vom Koalitionsausschuss von 9.984 EUR um 363 EUR erhöht. Er gilt rückwirkend ab dem 1.1.2022.

 

 

Steuerklasse 2 – Alleinerziehende

 

 

Wer alleinerziehend ist, bekommt steuerliche Erleichterungen. Darum gibt es die Steuerklasse 2 für alleinstehende Arbeitnehmer mit Kind. Ein Wechsel in die Steuerklasse 2 muss beantragt werden. Zum jährlichen Grundfreibetrag kommt dann der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende hinzu. Im Jahr 2022 liegt der Entlastungsfreibetrag bei 4.008 EUR. Für jedes weitere Kind kommen 240 EUR hinzu (Stand 2022). Dieser Betrag wird zusätzlich zum Kindergeld oder Kinderfreibetrag gewährt und sorgt dafür, dass der Lohnsteuerabzug sinkt. So bleibt Alleinerziehenden mehr Nettoeinkommen übrig.

 

 

Steuerklasse 3 – Verheiratete (in Verbindung mit Steuerklasse 5)

 

 

Wenn beide Partner ein Gehalt beziehen, stellt sich die Frage, wie sich die Steuerklasse nach der Heirat ändert. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Nach der Heirat wird beiden Partnern automatisch die Steuerklasse 4 zugeteilt. Verdient ein Partner wesentlich mehr als der andere, ist ein Wechsel in die Steuerklasse 3 interessant.

 

Der weniger verdienende Partner kommt in diesem Fall automatisch in die Steuerklasse 5. Dieser Wechsel muss beantragt werden und lohnt sich, sobald einer der Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens erzielt. Durch die gemeinsame Veranlagung wird also die Steuerlast reduziert. Der jährliche Grundfreibetrag für Eheleute liegt bei 20.694 EUR. Es besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung (Stand 2022).

 

 

Steuerklasse 4 – Verheiratete mit gleichem Gehalt

 

 

Die Steuerklasse 4 ist für verheiratete Arbeitnehmer, die ein ähnlich hohes Einkommen haben. Auch Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kommen in die Steuerklasse 4. Um von der Steuerklasse 4 zu profitieren, müssen Sie im Inland wohnhaft sein und nicht getrennt leben. Nach der Heirat befinden sich die Ehepartner automatisch in der Steuerklasse 4. Die zu zahlenden Abgaben in dieser Klasse sind relativ hoch. Sollten die Einkommen stark auseinanderliegen, ist ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor ratsam. Der jährliche Grundfreibetrag liebt bei 10.347 EUR (Stand 2022). 

 

 

 

Steuerklasse 4 mit Faktor

 

 

Seit dem Jahr 2010 können sich Ehepaare für die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheiden. In diesem Fall zahlt jeder den Anteil der Lohnsteuer, den er zum Einkommen beträgt. Durch dieses Verfahren profitieren die Eheleute bereits während des laufenden Jahres von der gemeinsamen Veranlagung. Die Steuerlast ist aber gerechter auf die beiden Partner verteilt als bei der Variante 3/5. Eventuelle Nachzahlungen werden auch vermieden. Das zuständige Finanzamt berechnet individuell die Steuerschuld für das ganze Jahr. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert. Darum besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

 

 

Steuerklasse 5 – Verheiratete (in Verbindung mit Steuerklasse 3)

 

 

Sobald der besserverdienende Partner in die Steuerklasse 3 kommt, ist der weniger verdienende Partner in der Steuerklasse 5. Die Belastung in dieser Steuerklasse ist relativ hoch. Allein betrachtet ist die Steuerklasse 5 nicht besonders attraktiv. Da das höhere Gehalt in der Steuerklasse 3 aber geringer beteuert wird, lohnt sich die Aufteilung. Diese Vorgehensweise wird auch Ehegattensplitting genannt. Es gibt keinen jährlichen Grundfreibetrag, dieser wird an den Partner abgetreten. Es wird also ab dem ersten verdienten Euro besteuert, wodurch das Nettoeinkommen deutlich sinkt. Zusätzlich besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

 

 

Steuerklasse 6 – Neben- und Zweitjobs

 

 

Die Steuerklasse 6 hat nichts mit dem Familienstand zu tun. Wer einer zweiten Beschäftigung nachgeht und dabei mehr als 450 EUR verdient, fällt in die Steuerklasse 6. Es gelten keine Freibeträge, was zu den höchsten Abzügen führt. Allerdings gilt für das erste Arbeitsverhältnis weiterhin die bisherige Steuerklasse. Man kann sich auch dafür entscheiden, das erste Einkommen mit der Steuerklasse 6 besteuern zu lassen. Dies kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein. Der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums gibt hier eine Orientierungshilfe. Es gibt keinen jährlichen Grundfreibetrag und es besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dies kann unter Umständen zu einer teilweisen Erstattung der gezahlten Abgaben führen.

 

 

Kann man die Steuerklasse wechseln?

 

 

Die Möglichkeit zum Wechsel der Steuerklasse besteht einmal im Jahr. Er muss vor dem 30. November erfolgen. Ehepaare, die Ihre Steuerklassen ändern möchten, benötigen hierfür ein Formular. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von 4/4 zu 3/5 wechseln oder umgekehrt. Das gleiche gilt für den Wechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktor. Auch der Wechsel von der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende muss beantragt werden. Nur bei einer Eheschließung erfolgt der Wechsel in die Steuerklasse 4 für beide Partner automatisch.

 

Bei besonderen Situationen, wie der Wiederaufnahme einer Arbeit oder einer Veränderung der Familienkonstellation bei Alleinerziehenden, lässt sich die Steuerklasse auch mehr als einmal im Jahr wechseln.

 

 

Steuerklassen von Selbstständigen

 

 

Der unangenehme Teil der Selbstständigkeit sind häufig Steuern und Buchführung. Wer bisher in einem Angestelltenverhältnis tätig war, konnte seine Steuerklasse auf der Gehaltsabrechnung oder der Lohnsteuerbescheinigung in Erfahrung bringen. Wenn Sie den Schritt wagen und sich zum Beispiel als Kleinunternehmer selbstständig machen, fallen Sie nicht mehr unter die Lohnsteuer. Selbstständige fallen nur unter die Einkommensteuerpflicht, es gibt für Sie also keine Steuerklasse.

 

Natürlich kommen trotzdem andere Steuern auf Sie zu. Der Umfang hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Sie sollten abklären, ob die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezahlt werden müssen. Wenn Sie zunächst einmal eine Geschäftsidee testen möchten, bietet sich das Kleingewerbe an. Hier zahlen Sie meist weniger Steuern als bei Kapitalgesellschaften und es ist nur eine einfache Buchhaltung nötig. Sie können sich unter bestimmten Umständen auch vom Zahlen der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierfür gibt es die Kleinunternehmerregelung

 

 

Welche Steuerklasse bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?

 

 

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit parallel zu Ihrem Beruf ausüben, ändert sich nichts an Ihrer Steuerklasse. Sie sollten aber Ihren Arbeitgeber über die Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit informieren. Für Ihre selbstständige Tätigkeit ist Einkommensteuer fällig, wenn Sie die Grenze des Grundfreibetrags überschreiten. Diese wird monatlich oder vierteljährlich im Voraus gezahlt.

 

Wenn Sie als Selbstständiger tätig sind, zahlen Sie Ihre Steuern im Voraus. Diese Vorauszahlungen sind jedes Quartal fällig. Um sie leisten zu können, benötigen Sie eine saubere Buchhaltung und eine gute Planung. Buchhaltungssoftware erleichtert diese Arbeit etwas. Integrierte Zahlungslösungen wie unsere Corporate Card vereinfachen Ihnen das Speichern von Belegen und das Abrechnen von Spesen. Mit einem Klick ist Ihre Buchführung erledigt. Wenn Sie mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie Ihren Mooncard-Berater und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.