Buchhaltung

Zahlen Selbstständige Lohnsteuer?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Die kurze Antwort ist: Nein. Die Lohnsteuer wird gemeinsam mit anderen Abzügen direkt vom Lohn von Arbeitnehmern abgezogen. Selbstständige haben keinen Lohn und darum auch keine Lohnsteuerklasse. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht steuerpflichtig sind. Sie unterliegen der Einkommensteuer. Auch wenn Sie für sich selbst zunächst keine Lohnsteuer zahlen müssen, kommt das Thema auf Unternehmer zu, die Mitarbeiter einstellen. Mooncard gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema Lohnsteuer und die zu entrichtenden Steuern für Selbstständige.

Inhalt

Lohnsteuer

 

 

Die Lohnsteuer und die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen dienen dazu, die Höhe der Steuerlast von Arbeitnehmern zu bestimmen. Durch die verschiedenen Klassen sollen die verschiedenen Lebensumstände der Menschen abgebildet und berücksichtigt werden. So erhalten unter anderem Ehepaare oder Alleinerziehende steuerliche Vorteile. Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt ans zuständige Finanzamt abgeführt. Da Selbstständige kein Gehalt von einem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, sind Sie also von der Lohnsteuer nicht betroffen.

 

Wenn Sie als Selbständiger Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie aber für das Zahlen der Lohnsteuer sorgen. Die Abführung der Lohnsteuer wird vorab elektronisch angemeldet. Dies erfolgt über das Steuerportal ELSTER. Es können außerdem Kirchensteuer und Soli anfallen. Zusätzlich zu den zu zahlenden Steuern müssen die Sozialabgaben gezahlt werden. Es gibt verschiedene Softwares, die einem hierbei Hilfestellung leisten können. Wer mehrere Mitarbeiter beschäftigt, sollte über ein Steuerbüro oder eine eigene Abteilung für die Buchführung nachdenken.

 

 

Steuern, die Selbständige betreffen

 

 

Das Thema Steuern ist hauptsächlich zu Beginn der Selbstständigkeit eine echte Herausforderung für viele Unternehmer. Natürlich kann man sich für die Steuererklärung Hilfe vom Steuerberater holen. Und ab einer gewissen Komplexität, wie dem Erstellen von Bilanzen, muss ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

 

Das hilft nicht nur, teure Fehler zu vermeiden, sondern auch durch einige Steuertricks bares Geld zu sparen. Aber es ist auch wichtig, ein Grundverständnis der verschiedenen Steuerarten zu haben, um als Unternehmer fundierte Entscheidungen treffen zu können. Mooncard hat die wichtigsten Steuern aufgelistet, die auf Selbstständige zukommen können. Unter bestimmten Umständen können auch die Kfz-Steuer oder die Grundsteuer von Ihrem Unternehmen zu zahlen sein.

 

 

Umsatzsteuer

 

 

Die Umsatzsteuer wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie liegt je nach angebotenem Produkt bei 19 % oder bei 7 %. Wer als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss diese Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszeichnen und an das Finanzamt abführen. Dies erfolgt entweder monatlich oder quartalsweise. Sollten Sie sich nicht sicher sein, was auf Sie zutrifft: Ihr Finanzamt teilt Ihnen den Rhythmus mit.

 

Kauft ein Unternehmen ein, kann es die gezahlte Umsatzsteuer abziehen. Diese wird Vorsteuer genannt. Am Ende des Geschäftsjahres werden die eingenommene Umsatzsteuer und die Vorsteuer miteinander verrechnet. Haben Sie mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer, bekommen Sie vom Finanzamt Geld zurück.

 

Dies ist aber mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Es sind eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Umsatzsteuererklärung nötig. Selbstständige und Freiberufler können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann profitieren Sie allerdings auch nicht mehr von der Vorsteuer.

 

 

Einkommensteuer

 

 

Die Einkommensteuer wird von natürlichen Personen gezahlt, darunter fallen Freiberufler, Selbstständige und Einzelunternehmen. Für Kapitalgesellschaften wird Körperschaftsteuer erhoben. Wer den Grundfreibetrag von 10.347 EUR (Stand 2022) überschreitet, muss Einkommensteuer zahlen. Unterhalb dieser Grenze wird keine Einkommensteuer erhoben.

 

Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist der erzielte Gewinn das Einkommen. Betriebliche Ausgaben für Computer, Firmenwagen oder Internet können dabei ganz oder zum Teil abgezogen werden. So wird die Steuerlast gesenkt. Einige weitere Beispiele für absetzungsfähige Betriebsausgaben sind:

  • Kosten für die Krankenversicherung
  • Spenden
  • Kosten für die private Altersvorsorge
  • Fahrtkosten
  • Personalkosten
  • Einkauf von Dienstleistungen und Waren

 

 

Einkommensteuervoranmeldung

 

 

Häufig verlangt das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Diese erfolgt vier Mal im Jahr. So soll sichergestellt werden, dass steuerpflichtige Unternehmen und Personen Ihre Steuern regelmäßig zahlen. Es handelt sich bei der Vorauszahlung um eine Schätzung, die auf dem Einkommen der vorherigen Jahre basiert. Dies hat auch den Vorteil, dass nicht eine große Summe auf ein Mal fällig wird, sondern kleinere Beträge jedes Quartal.

 

 

Gewerbesteuer

 

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gewerbesteuer. Wer ein Gewerbe betreibt und angemeldet hat, muss diese unter Umständen entrichten. Freiberufler sind von ihr befreit. Sie werden von den Kommunen erhoben und können unterschiedlich hoch sein. Die Gemeinden haben einen relativ großen Spielraum bei der Gewerbesteuer. Sie wird ab einem Gewerbeertrag von 24.500 EUR erhoben.

 

 

Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

 

 

Wer eine Kapitalgesellschaft (zum Beispiel eine UG oder eine GmbH) gegründet hat, zahlt keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Eine weitere Steuer, die für Kapitalgesellschaften erhoben wird, ist die Kapitalertragsteuer. Wenn den Gesellschaftern Dividenden gezahlt werden oder Ausschüttungen erfolgen, wird Kapitalertragsteuer fällig. Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15 %.

 

Es ist immer ratsam, einen Teil der Einnahmen für die unterschiedlichen Steuerzahlungen zurückzulegen. Am einfachsten ist das bei der Umsatzsteuer, denn hier ist Ihnen der genaue Betrag bereits bekannt. Die anderen Summen können zwar geschätzt werden, stehen aber vor dem Ende des Geschäftsjahres noch nicht genau fest. Sollten trotz Umsatzsteuervoranmeldung und Einkommensteuervoranmeldung Nachzahlungen auf Sie zukommen, bleiben Sie so entspannt.

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.