Buchhaltung

Aktiva und Passiva in der Bilanz: alle Grundlagen für die Erstellung

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

Aktualisiert am

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Eine Bilanz besteht stets aus zwei Seiten: Aktiva und Passiva. Während die Aktivseite links darstellt, wie das Vermögen im Unternehmen verwendet wird, bildet die rechte Passivseite ab, woher das Vermögen stammt. Lesen Sie auf Mooncard, welche Details Sie bei der Aufstellung der Bilanz und der sogenannten doppelten Buchführung beachten müssen.

Inhalt

Aktiva und Passiva – was ist das?

 

 

Bei der Erstellung einer Bilanz wird die doppelte Buchführung angewendet. Das bedeutet, dass die Bilanz aus zwei Seiten bestehen muss. Dabei stehen auf der linken Seite die Aktiva (englisch: assets), welche die Mittelverwendung erkennen lassen. Hier werden alle Vermögenswerte im Unternehmen dargestellt und in Anlagevermögen (z. B. Immobilien, Maschinen und Fahrzeuge) sowie Umlaufvermögen (z. B. Bankguthaben und Rohstoffe) unterschieden. Die Aktivseite zeigt also, wie das Geld in einem Unternehmen verwendet wird.

 

Auf der rechten Seite einer Bilanz stehen die Passiva (englisch: liabilities) und stellen die Kapitalherkunft dar. Neben dem Eigenkapital – also dem Geld, das dem Unternehmen gehört, – steht hier das Fremdkapital, das z. B. aus Krediten, Darlehen und anderen Mitteln Dritter besteht. 

 

 

Die Posten der Aktiva im Detail

 

 

Die einzelnen Posten, die das Vermögen des Unternehmens in den Aktiva darstellen, werden nach ihrer Liquidität sortiert. Dies bedeutet, dass die Vermögenswerte, die schneller zu Geld gemacht werden können, weiter unten auf der Aktivseite stehen. Werte wie Immobilien, die nur nach einiger Zeit verkauft werden können, stehen also recht weit oben, während das Bankguthaben sehr weit unten aufgelistet ist. Schließlich kann man es jederzeit abheben.

 

Werfen wir jetzt einen genaueren Blick auf die einzelnen Posten der Aktivseite.

 

 

Anlagevermögen

 

 

Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen langfristig für seine Aktivitäten und die Ausstattung. Diese Bestandteile gehören dazu:

 

  • Sachanlagen wie Immobilien, Grundstücke, Maschinen und Betriebsausstattung
  • immaterielle Vermögensgegenstände wie Lizenzen, Patente und Rechte
  • langfristige Finanzanlagen wie Aktien, Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen

 

 

Umlaufvermögen

 

 

Alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen kurzfristig dienen und zur Weiterverarbeitung, zum Verbrauch oder zur Rückzahlung notwendig sind, gehören zum Umlaufvermögen. Folgende Positionen sind hier aufgelistet:

 

  • Vorräte wie Rohstoffe und Waren
  • Forderungen, also Geld, das Dritte dem Unternehmen schulden
  • Bankguthaben
  • Kassenbestand

 

 

Nebenposten 

 

 

Zu den Nebenposten auf der Aktivseite gehören die Rechnungsabgrenzungsposten, die aktiv latenten Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, der aufgelistet werden muss, da Vermögensgegenstände aufgrund des Saldierungsverbotes nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen.

 

 

Die Posten der Passiva im Detail

 

 

Auf der Passivseite steht – wie bereits erwähnt – das Kapital im Unternehmen. Die Herkunft der Mittel wird nach Eigen- und Fremdkapital untergliedert, wobei letzteres in Abhängigkeit seiner Laufzeit aufgelistet wird.

 

 

Eigenkapital

 

 

Das Eigenkapital ist das Geld, welches einem Unternehmen gehört und unbefristet zur Verfügung steht. Dabei können folgende Posten aufgeführt werden:

 

  • Stamm- und Grundkapital
  • Rücklagen
  • Gewinn- und Verlustvortrag, also der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

Fremdkapital

 

 

Alle Verbindlichkeiten und Schulden eines Unternehmens werden beim Fremdkapital zusammengefasst. Folgende Posten gehören dazu:

 

  • Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten: Höhe und Fälligkeitszeitpunkt sind dabei ungewiss. Beispiele dafür sind hohe Gerichtskosten (Prozessrückstellungen), Pensionsrückstellungen, Instandhaltungsrückstellungen und Steuerrückstellungen.
  • Verbindlichkeiten: alle Schulden eines Unternehmens. Das Geld ist also aktuell im Unternehmen vorhanden, muss aber wieder zurückgezahlt werden. Neben Darlehen sind dies auch erhaltene Anzahlungen für Bestellungen sowie offene Rechnungen für Lieferungen und Leistungen.

 

 

Nebenposten

 

 

Zu den Nebenposten der Passivseite gehören Rechnungsabgrenzungsposten und passiv latente Steuern, wie sie auch auf der Aktivseite vorkommen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über ihre Bedeutung und die Unterschiede zwischen aktiv und passiv.

 

 

Was sind Rechnungsabgrenzungsposten?

 

 

Sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten können auf beiden Seiten einer Bilanz stehen und sind wichtig, um eine periodenrichtige Zuteilung der Beträge vornehmen zu können. Dies kann notwendig werden, da einige Aufwendungen bzw. Ausgaben am Bilanzstichtag nicht voll zum Tragen kommen. Eine Rechnungsabgrenzung hilft hier, die Werte den jeweiligen Perioden anteilsmäßig zuzuordnen. Die Vorgehensweise ist dabei im HGB sowie im Einkommensteuergesetz geregelt.

 

 

Beispiel: Versicherungsrechnungen

 

 

Versicherungsbeiträge werden meist für ein Jahr fällig, wobei der Zeitraum nicht immer mit dem Geschäftsjahr übereinstimmt. Sendet die Versicherung zum Beispiel die Rechnung im November, während das Geschäftsjahr im Januar beginnt, betrifft diese Rechnung nur zwei Monate des aktuellen und zehn Monate des folgenden Jahres. Durch die Rechnungsabgrenzung kann diese Relation in die Buchhaltung aufgenommen werden.

 

Da diese Aufteilung auf die entsprechende Abrechnungsperiode die Realität in der Bilanz besser abbildet und die Bilanzergebnisse durch hohe Vorauszahlungen zu sehr gesteuert werden können, sind gewissenhafte Unternehmer und der Fiskus gleichermaßen an korrekten Rechnungsabgrenzungsposten interessiert.

 

Doch worauf muss man bei einer Rechnungsabgrenzung achten und wie können die abgegrenzten Posten wieder aufgelöst werden?

 

 

Aktive Rechnungsabgrenzung

 

 

Die aktive Rechnungsabgrenzung kommt zum Tragen, wenn die Zahlung vor dem Bilanzstichtag geleistet wurde und die Rechnung zum Teil das nächste Jahr betrifft. Dies kann nicht nur bei Versicherungen, sondern u. a. auch bei längerfristigen Verträgen mit Lieferanten, Leasingverträgen und Mietzahlungen vorkommen.

 

Vor der Buchung muss daher ermittelt werden, welcher Anteil den jeweiligen Geschäftsjahren zugerechnet werden soll.

 

 

Beispiel: Versicherung

 

Eine Versicherungsleistung kostet für zwölf Monate 3.000 Euro und wird im September gezahlt. Bei einem Bilanzstichtag am 31.12. bedeutet dies, dass der Zahlungsaufwand für das aktuelle Geschäftsjahr (4 Monate) 1.000 Euro entspricht, während 2.000 Euro als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf das Folgejahr (8 Monate) entfallen. Im Januar wird dieser Betrag dann wieder aufgelöst und der richtigen Geschäftsperiode zugeordnet.

 

 

Passive Rechnungsabgrenzung

 

 

Andersherum kann es auch vorkommen, dass ein Unternehmen Zahlungen erhält, für die es noch keine Leistung erbracht hat. Für das folgende Jahr besteht also eine Pflicht zur Leistungserbringung, während die Zahlung bereits in der vorangegangenen Abrechnungsperiode eingegangen ist. Wurde die Einnahme also vor dem Bilanzstichtag verbucht, während die Leistung aber erst im neuen Geschäftsjahr fällig wird, muss man eine passive Rechnungsabgrenzung vornehmen. 

Klassische Beispiele für solche Fälle sind Abonnements und Anzahlungen.

 

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist auf der Passivseite der Bilanz zu buchen und muss bei Anbruch der neuen Periode durch die Umbuchung auf das entsprechende Konto aufgelöst werden.

 

 

Beispiel: Software-Abonnement

 

Ein Unternehmen verkauft im Juli ein Jahres-Abo für eine Software. Die Kosten von 600 Euro werden dabei sofort fällig, aber die Nutzungsdauer für das aktuelle Geschäftsjahr beträgt nur sechs Monate. Die restlichen sechs Monate entfallen auf das folgende Jahr. In diesem Fall werden 300 Euro als Ertrag und 300 Euro als passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.

 

 

Was sind aktiv und passiv latente Steuern?

 

 

Steuerzahlungen oder -entlastungen, die im nächsten Geschäftsjahr erwartet werden, gehören zu den latenten Steuern. Auf der Passivseite der Bilanz werden die passiv latenten Steuern aufgeführt, wenn Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt anstehen. Die aktiv latenten Steuern stehen dagegen auf der Aktivseite und werden dann aufgenommen, wenn Steuerentlastungen für das nächste Geschäftsjahr erwartet werden.

 

 

Die doppelte Buchführung

 

 

Alle Posten einer Seite der Bilanz ergeben die Bilanzsumme. Die Summe der Aktivseite muss dabei gemäß der doppelten Buchführung der Summe der Passivseite entsprechen. 

 

Aus den Posten der Bilanz kann man die sogenannten Bestandskosten ableiten. Die Aktivposten bilden also die aktiven Bestandskosten, während die Passivposten in den passiven Bestandskosten gebucht werden. Der Anfangsbestand entspricht dabei dem Schlussbestand der Vorjahresbilanz. Anschließend werden alle Geschäftsvorfälle des Buchungszeitraumes erfasst und gebucht.

 

 

Aktiva und Passiva im Rahmen der Bilanzanalyse

 

 

Bei einer eingehenden Bilanzanalyse werden die einzelnen Posten der Aktiv- und Passivseite genauer betrachtet und verschiedene Kennzahlen berechnet. Diese erlauben Aussagen über die Vermögens- und Kapitalstruktur eines Unternehmens und dienen sowohl dem Unternehmen selbst wie auch Dritten für Bewertungen. Folgende Analysen sind dabei üblich.

 

 

Vertikale Bilanzanalyse

 

 

Die vertikale Bilanzanalyse der Aktivseite erlaubt Aussagen über die Vermögensstruktur. Dabei können Kennzahlen wie die Vorratsquote und Anlageintensität, also die Anteile der Vorräte bzw. der Anlagevermögen im Verhältnis zum Gesamtvermögen, berechnet werden.

 

Eine vertikale Bilanzanalyse kann auch auf der Passivseite erfolgen. Hier werden die Kapitalstruktur untersucht und Kennzahlen wie Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Gesamtkapital) oder Verschuldungsgrad (Fremdkapital/Eigenkapital) berechnet.

 

 

Horizontale Bilanzanalyse

 

Bei der horizontalen Bilanzanalyse werden die Posten der Aktivseite denen der Passivseite gegenübergestellt. So kann geprüft werden, ob die „goldenen Bilanzregel“ eingehalten wurde. Diese besagt, dass langfristige Anlagegüter durch langfristig angelegtes Eigenkapital gedeckt sein sollten. Das Umlaufvermögen kann hingegen durch kurzfristiges Kapital finanziert werden. Um dieses zu analysieren, werden Deckungsbeiträge berechnet.

 

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Gut zu wissen

Hat ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr einen ordentlichen Jahresüberschuss eingefahren, muss überlegt werden, was mit dem Geld passiert. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel zur Gewinnverwendung.

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.