Betriebsausgaben

Die doppelte Haushaltsführung: So rechnen Sie die Kosten für Ihre Zweitwohnung ab ?

Vadim   Losch

Vadim Losch

Account manager

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Die Entfernung zum Arbeitsplatz kann einen Arbeitnehmer dazu zwingen, neben seinem Haupt- und Familienwohnsitz eine Zweitwohnung zu mieten oder sogar zu kaufen. In diesem Fall erlauben die Finanzbehörden dem Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen, die zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung abzurechnen. Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie auf Mooncard!

Inhalt

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

 

 

Kosten für die doppelte Haushaltsführung sind eine der Kategorien von Werbungskosten, die einem Arbeitnehmer entstehen können, und entsprechen den Aufwendungen für eine Wohnung in der Nähe seiner Arbeitsstätte, aber weit entfernt von der Hauptwohnung seines Ehepartners und/oder seiner Kinder. Diese Art von Kosten kann typischerweise anfallen, wenn:

 

  • ein Berufstätiger z. B. im Rahmen einer Beförderung einen beruflichen Wechsel vollzogen hat und nicht mit seiner ganzen Familie umziehen möchte;
  • ein vorübergehender Einsatz in einer anderen Stadt (Dauerbaustelle, Berufsausbildung etc.) ansteht.

 

Eine Erstattung der Kosten für eine Zweitwohnung erfolgt in der Regel nicht durch das Unternehmen des Arbeitnehmers. Letzterer hat allerdings die Möglichkeit, die Kosten in seiner Steuererklärung als abzugsfähige Ausgaben abzurechnen. Diese Aufwendungen werden daher nicht in das steuerbare Einkommen eingerechnet und führen zu einer Kürzung der zu zahlenden Steuer.

 

 

Telearbeit oder Doppelwohnsitz?

 

 

Telearbeit im Homeoffice kann eine vorteilhafte Alternative zur Anmietung einer Zweitwohnung sein, eignet sich aber nicht in jedem Fall. Zudem muss das Unternehmen dieser Form der Arbeit zustimmen. 

 

Tipp: Aufwendungen und Arbeitsmittel, die für das Homeoffice notwendig sind, können ebenfalls als Werbungskosten abgerechnet werden. Lesen Sie in unserem entsprechenden Artikel mehr dazu.

 

 

Was sind die Voraussetzungen für die Kostenerstattung einer doppelten Haushaltsführung?

 

 

Damit das Finanzamt die Erstattung der Aufwendungen für die Zweitwohnung erlaubt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinn ist dann abrechenbar, wenn:

  • der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt in einem eigenen (Haupt-)Hausstand (z. B. Haus/Wohnung, in dem seine Familie lebt) hat,
  • der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort (bzw. in dessen Nähe) eine Zweitwohnung mietet,
  • und nur wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist.

 

 

Eine Frage des Lebensmittelpunktes

 

 

Selbstverständlich wird beim Antrag der Erstattung von Kosten für einen zweiten Wohnsitz auf bestimmte Prüfkriterien geachtet. Eine der wichtigsten orientiert sich am Lebensmittelpunkt. Doch wo liegt dieser?

 

Bei verheirateten Arbeitnehmern ist die Sache relativ klar. Hier wird der Lebensmittelpunkt am Wohnort der Familie festgelegt, insofern man diese regelmäßig besucht. Nur bei denjenigen, die weniger als sechs Mal pro Jahr nach Hause fahren, wird genauer hingeschaut. Doch auch hier können die Entfernung und damit verbundene lange Reisezeiten, hohe Fahrtkosten sowie berufliche Erfordernisse eine Ausnahme erlauben.

 

Auch Alleinstehende können ihren Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort als an der Tätigkeitsstätte definieren. Bestehen am Wohnort engere persönliche Beziehungen (zu Eltern, Verlobten, Freundes-/ Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten) und wird die Wohnung im Durchschnitt mindestens zwei Mal pro Monat aufgesucht, akzeptiert das Finanzamt diesen Ort als Lebensmittelpunkt. Auch nach Jahren auswärtiger Tätigkeit kann sich der Lebensmittelpunkt am Wohnort der Familie befinden, wenn sich die sozialen Kontakte im Wesentlichen auf die Eltern, Geschwister etc. beschränken. 

 

Zieht hingegen ein Partner und/oder Kind in eine familiengerechte Wohnung ein, wird sich der Lebensmittelpunkt eventuell verlagern. 

Arbeitnehmer haben laut BFH (Urteil vom 01.10.2019, VIII R 29/16) in jedem Fall die Möglichkeit darzulegen, weshalb ihr Lebensmittelpunkt nicht am Beschäftigungsort ist.

 

 

Entfernung zur Tätigkeitsstätte

 

 

Eine Zweitwohnung können Arbeitnehmer nur dann abrechnen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Nähe der Tätigkeitsstätte liegt. Laut BFH (Urteil v. 16.11.2017, VI R 31/16) darf die Tätigkeitsstätte arbeitstäglich nicht in zumutbarer Weise erreichbar sein. Dies ist laut BFH der Fall, wenn die Fahrt von der Hauptwohnung zum Beschäftigungsort mehr als eine Stunde dauert. Für die Finanzverwaltung genügt hingegen schon eine Entfernung von 50 km.

 

Tipp: Mehr zum Thema Entfernungspauschale erfahren Sie in unserem entsprechenden Artikel.

 

 

Welche Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung abzugsfähig?

 

 

In Bezug auf die Zweitwohnung an der ersten Tätigkeitsstätte sind verschiedene Kosten abzugsfähig. Dabei kann diese aus einer Wohnung, einem möblierten Zimmer, einer Gemeinschaftsunterkunft oder einem Hotelzimmer bestehen.

Neben den Kosten für die Unterkunft selbst (maximal 1.000 Euro pro Monat) können für die ersten drei Monate Mehraufwendungen für die Verpflegung (Verpflegungspauschale), Umzugskosten, Fahrtkosten und Telefonkosten für Gespräche mit der Familie, die anstelle von Heimfahrten getätigt werden, abgesetzt werden.

 

Die für den Umzug notwendigen Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn sie nachweisbar sind. Alternativ kann die Umzugskostenpauschale, bei der keine Nachweise notwendig sind, genutzt werden. Neben den eigentlichen Umzugskosten sind Kosten für die Wohnungssuche (Reise- und Maklerkosten) sowie die Kosten für die Renovierung abzugsfähig. Zudem werden die Kosten für den Rückumzug und notwendige Renovierungen bei der Auflösung der Zweitwohnung erstattet.

 

Bei den Fahrtkosten können die tatsächlichen Kosten oder die Entfernungspauschale für die erste und letzte Fahrt zwischen Haupt- und Zweitwohnung abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die Entfernungspauschale für wöchentliche Heimfahrten erstattet.

 

Die Erstattung von maximal 1.000 Euro pro Monat ist für tatsächlich angefallene und nachgewiesene Kosten für die Zweitwohnung möglich. Dabei können nicht nur Miete und Nebenkosten geltend gemacht werden, sondern auch Reinigung, Zweitwohnungssteuer, Stellplatzgebühren. Befindet sich die Wohnung im Eigentum des Arbeitnehmers sind zudem Schuldzinsen, Grundsteuer, Reparaturen und Hausversicherungen absetzbar.

 

 

light bulb

Gut zu wissen

Schöpfen Sie den monatlichen Höchstbetrag in einem Kalendermonat nicht voll aus, können Sie die Summe auf andere Monate desselben Kalenderjahres übertragen. Damit sind bei ganzjähriger doppelter Haushaltsführung Aufwendungen von bis zu 12.000 Euro abzugsfähig.

 

 

Beruflich bedingte Reisekosten

 

 

Arbeitnehmer, die beruflich bedingt viel unterwegs sind, können die daraus entstehenden Reisekosten ebenfalls abrechnen. Aufwendung für Übernachtungen und Fahrtkosten können entweder vom Arbeitgeber erstattet werden oder als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine doppelte Erstattung ist jedoch nicht möglich!

In unseren Artikeln finden Sie alles, was Sie bei der Abrechnung beachten sollten. 

 

Tipp: Lesen auch, wie Sie Berufskleidung und die Erstausbildung als Werbungskosten abrechnen.

 

 

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Vadim   Losch

Vadim Losch

Seit fast 2 Jahren ist er bei Mooncard als Account Manager DACH tätig. Vor seiner Tätigkeit bei Mooncard war er als Account Manager im Bereich Finanzmärkte bei BNP Paribas beschäftigt und hatte die Möglichkeit, als Auditor bei DB Schenker zu arbeiten. In seiner aktuellen Position liegt sein Fokus darauf, deutsche Kunden bei der Nutzung von Mooncard zu unterstützen und ihnen bei der Integration ihrer Ausgaben in die Buchhaltung behilflich zu sein.